Sterbehilfe-Debatte
… aus aktuellem Anlass …
Mit meinen 46 Jahren denke ich eigentlich, die Hälfte meines Lebens ist schon vorbei. Aber, das muss nicht sein – es können tatsächlich auch noch 47 Jahre oben drauf kommen!
Ich begleite gerade eine 93jährige Dame beim Sterben – sie hat das Essen und Trinken eingestellt und spricht nicht mehr.
Hilfe beim Sterben, soweit das möglich ist, aber nicht Hilfe zum Sterben.
Darauf sollte der Schwerpunkt liegen: Menschen ein menschenwürdiges Leben auch am Ende des Lebens zu ermöglichen – Hospiz- und Palliativangebote für todkranke Menschen zu verbessern!
Gerade mit solchen unbequemen Themen wie der aktuellen Diskussion um das Thema „Sterbehilfe“ sollte sich JEDER beschäftigen. Schließlich erwischt es jeden von uns einmal. Die Diskussion ist wichtig. Sie zerrt ein existentielles Thema zumindest mal wieder ein wenig mehr aus der Tabu-Zone.
Allerdings gefällt mir nicht, wie mit der Verwendung der unterschiedlichsten Begrifflichkeiten Ängste geschürt werden …
Der Wunsch, sterben zu wollen, sollte auf keinen Fall tabuisiert werden. Es ist wichtig, darüber offen zu sprechen. Schwerkranke Menschen möchten allerdings damit nicht automatisch den sofortigen Tod herbeizwingen. Es geht dabei häufig eher darum, eine unerträgliche Situation nicht mehr aushalten zu können und zu wollen. Die Angst, Schmerzen oder auch anderen Dingen hilflos ausgeliefert zu sein; körperliche Funktionen und Fähigkeiten zu verlieren, allein gelassen zu werden oder auch Angst vor der medizinischen Überversorgung.
Es ist doch bemerkenswert, dass von der geringen Zahl der Schwerstkranken, die den Wunsch nach direkter, aktiver Sterbehilfe äußern, mehr als 80 Prozent davon wieder Abstand nehmen, wenn sie gut palliativ versorgt werden und die Symptome gelindert werden können.
Und genau das ist es – die Versorgung der unheilbar kranken Menschen muss verbessert werden – sie nicht alleine lassen und alles versuchen, ihre Schmerzen, Luftnot, Angst zu lindern.
Das Sterben gemeinsam mit ihnen aushalten.
Die passive und auch die indirekte (aktive) Sterbehilfe, beispielsweise die Begrenzung von Behandlungen, wirft für mich kaum Fragen auf, wenn das mit Patienten, Angehörigen und Ärzten geklärt wurde. Ich kann daher nur jedem ans Herz legen, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Schublade liegen zu haben!
Und trotzdem wird es immer Menschen in extremen Ausnahmesituationen geben, die zu einer anderen Entscheidung kommen, die ein Außenstehender nicht ermessen kann und die es zu respektieren gilt. Wenn z. B. Schmerzmittel nicht mehr wirken, dann zählt die Schmerzfreiheit vielleicht wirklich mehr als die Lebenszeit. Ein moralisches Urteil darüber steht niemandem zu.
– Demut.
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Passive Sterbehilfe
Bei der passiven Sterbehilfe verzichtet der behandelnde Arzt auf lebensverlängernde Maßnahmen, weil sie nicht gewünscht oder medizinisch nicht indiziert sind. Auch das aktive Entfernen einer bereits gelegten Magensonde gehört zur passiven Sterbehilfe. Bei der passiven Sterbehilfe ist die eigentliche Todesursache also die Krankheit des Sterbenden. Der Ethikrat plädiert dafür, die passive Sterbehilfe in „Sterbenlassen“ umzubenennen. Passive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar.
Indirekte (aktive) Sterbehilfe
Indirekte Sterbehilfe liegt vor, wenn ein Arzt in der medizinischen Versorgung Todkranker den Tod als mögliche Nebenfolge billigend in Kauf nimmt. Das Ziel der medizinischen Versorgung ist hierbei eine Verringerung des Leidens Sterbenskranker, nicht der Tod an sich. Der Tod steht als mögliche Nebenwirkung der Leidensminderung. Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zulässig.
Direkte aktive Sterbehilfe
Im Gegensatz zur indirekten Sterbehilfe soll die direkte aktive Sterbehilfe den Tod herbeiführen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Altenpfleger einem Altenheimbewohner tödliche Medikamente spritzt. Selbst wenn die getötete Person dies gewünscht hat, ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Juristisch gilt eine solche Handlung je nach Motiv und Hintergrund als Tötung auf Verlangen, Totschlag oder Mord und führt zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und lebenslang.
Suizid
Die Selbsttötung ist in Deutschland straffrei.
Beihilfe zum Suizid
Da die Selbsttötung in Deutschland derzeit nicht strafbar ist, wird auch die Beihilfe zum Suizid nicht bestraft. Die Abgrenzung zur strafbaren Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) ist hier jedoch unklar. Auch andere Straftatbestände wie Totschlag (§ 212 StGB) oder unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB) könnten zutreffen.
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2 Responses to Sterbehilfe-Debatte
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WORTGEWÖLK
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vielen Dank für diesen Beitrag, Silke,
kann dir von ganzem Herzen zustimmen.
Ein wirklich schöner Beitrag. Bei Sterbehilfe gehen die Meinungen meist sehr weit auseinander. Aber ich denke am Ende ist einfach die persönliche Situation entscheidend.