Abzocke

… sieht auf den ersten Blick aus, wie ein amtliches Schreiben, ist es aber nicht – das Anschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de!

Auch ich habe es bereits Anfang Februar erhalten, wollte es schon unterschrieben zurückschicken, da ich auf den ersten Blick dachte, es handle sich um die offizielle Aktualisierung meines Gewerbeeintrags. Zum Glück habe ich dann aber nochmals das KLEINGEDRUCKTE gelesen. Das Schreiben landete daraufhin in ‚Ablage P‘.

Ende vergangener Woche erhielt ich dreister Weise ein erneutes Schreiben – wieder mit amtlichem Anstrich und der Erinnerung, die Anfrage zur Ergänzung sei mir ja bereits Anfang Februar zugestellt worden. Daraufhin habe ich mal ein wenig nachgeforscht und einiges zu dem Thema gefunden – auch einen aktuellen Beitrag des NDR.
Siehe da, leider war mein Mißtrauen nicht falsch.

Da es in meinem Netzwerke vielleicht den ein oder anderen gibt, der weniger mißtraurisch ist, möchte ich hier kurz davor warnen, dieses Schreiben unterschrieben an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurückzuschicken!

Warum?

Wie gesagt, das Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale macht einen sehr amtlichen Eindruck; u.a. ist es durch das beige Papier in seiner optischen Aufmachung behördlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?!?

In dem Schreiben wird der Empfänger aufgefordert, dies auszufüllen bzw. fehlerhafte Angaben zu korrigieren und zurückrückzuschicken. Tut er dies nicht, erhält er – so wie ich jetzt – nach wenigen Wochen erneut Post. Im zweiten Brief wird er darauf hingewiesen, dass ihm ein Schreiben bereits zuvor übersandt worden wäre. Zudem erweckt das zweite Schreiben den Eindruck, dass es nun unbedingt auszufüllen sei. Ich könnte mir vorstellen, dass einige Betroffene erst auf dieses zweite Schreiben reagieren, da sie jetzt denken, es handle sich ggf. doch um eine behördliche Aufforderung.

Hat man sich verleiten lassen, die Aufforderung unterschrieben zurückzusenden, ohne das Kleingedruckte in der rechten Spalte oder auf der Rückseite zu lesen, erhält man nach Aussagen Betroffener wenig später eine Rechnung von der Gewerbeauskunft-Zentrale über 569,06 Euro.

Dies sind allerdings nicht die kompletten Kosten, die auf eine zukommen, da sie nur für das erste Vertragsjahr gelten. Mit der Unterschrift wird der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale jedoch für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren beauftragt.
Insofern erwartet die Betroffenen, die sich nicht gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr setzen und diese etwa als ‚Schmerzensgeld‘ für sich verbuchen, im nächsten Jahr erneut eine Rechnung über 569,06 Euro. Vergisst man, zu kündigen, wird man ggf. wohl auch noch im dritten Jahr zur Kasse gebeten.

Also, wenn man mich fragt, ist das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale pure Abzocke und nutzt die Gutgläubigkeit der Angeschriebenen aus.

Inzwischen scheint es jedoch erfolgversprechend zu sein, aufgrund eines  BGH-Urteils gegen den Zahlungsanspruch zu klagen, sollte man wider besseren Wissens unterschrieben haben!

 

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3 Responses to Man kann’s ja mal probieren – Gewerbeauskunft-Zentrale

  1. Annett sagt:

    Die Einnahmen von Selbstständigen scheinen auch dieser Berufung zugehen zu sollen: Sei es der Finanzberater, die Tipp-Geber von Xing (sicher auch irgendwelche Berater) oder eben diese ominösen Schreiben, welche einfach nur darauf abzielen, dass die Gutgläubigen zahlen.
    Mehr als über diese Schreiben, die ich schon von meinen Eltern (auch Selbstständige) kannte, habe ich mich über Existenzgründerberater geärgert, die viel Geld für eine nicht rechtlich-verbindliche Leistung haben wollen.
    Kann ich meine Zahlen nicht selbst analysieren, bräuchte ich auch keine Selbstständigkeit in Betracht ziehen.
    Selbst ist die Frau! (Das für Deine Sprüchesammlung)
    Viele Grüße
    Annett

  2. Johanna sagt:

    Wenn ich alle Schreiben der letzten Jahre auflisten würde… Da waren schon abenteuerliche Forderungen dabei. Von Rechtsanwälten die angebliche Abos abkassieren wollten usw. Allerdings scheint es immer wieder Leute zu geben, die sich von angeblich offiziellen Schreiben einschüchtern lassen, denn sonst würde es diese Art von Briefen oder auch Mails ja nicht in dieser Häufigkeit geben.

  3. gazetelerde sagt:

    Beim Onlinekauf ist ja diese Buttonlösung zur Pflicht geworden, das dürfte vielen Abzockern das Geschäftsmodell ruiniert haben.
    Das selbe müsste man jetzt auch bei schriftlichen Verträgen einführen. Zb. eine Pflicht zum Hinweis auf Kosten neben/unter dem Unterschriftsfeld.

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